Was ist ZahnSelect.de?
ZahnSelect.de ist ein kostenloses Vergleichsportal für Zusatzversicherungen. Bei der Zahnzusatzversicherung vergleichen Sie 317 Tarife von 27 Versicherern. Über alle unsere Tarifrechner hinweg sind es über 50 Versicherer. Bei Fragen helfen wir Ihnen persönlich unter 0800 22 10 618 oder per Mail unter: service@zahnselect.de
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss. Er bezieht sich nur auf die einfache Regelversorgung, nicht auf Ihre tatsächliche Rechnung. Bis Ende 2026 beträgt er 60 % der Regelversorgung, mit 5 Jahren lückenlosem Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren 75 %. Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 %. Alles darüber hinaus, etwa Implantate oder Keramik, zahlen Sie selbst.
Ändert sich 2027 etwas beim Zuschuss der Krankenkasse?
Ja. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, sinkt der Festzuschuss ab dem 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte: auf 50 % ohne Bonusheft, 60 % nach 5 Jahren und 65 % nach 10 Jahren. Ihr Eigenanteil steigt damit bei jeder Krone und Brücke. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Zahnersatz und Zahnbehandlung?
Zahnersatz ersetzt fehlende oder stark zerstörte Zähne, zum Beispiel mit Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten. Zahnbehandlung erhält Ihre eigenen Zähne, etwa durch Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen. Viele Tarife leisten für beides, die Erstattungssätze können sich aber unterscheiden.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Besonders für alle, die bei Zahnersatz nicht auf die einfachste Lösung angewiesen sein möchten, etwa Implantate statt Prothese oder Keramik statt Metall. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist meist der Beitrag und desto weniger Vorerkrankungen gibt es. Auch für Kinder lohnt sie sich wegen der Kieferorthopädie.
Brauche ich weiterhin ein Bonusheft?
Ja. Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse um bis zu 15 Prozentpunkte und kostet Sie nur die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten in Prozent der Rechnung. Ein höherer Kassenanteil senkt also Ihren Eigenanteil zusätzlich.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch Implantate?
Gute Tarife erstatten Implantate zu 80 bis 100 % der Rechnung, inklusive Kassenleistung. Achten Sie darauf, ob auch Knochenaufbau und die Suprakonstruktion, also die Krone auf dem Implantat, mitversichert sind.
Werden professionelle Zahnreinigung und Bleaching bezahlt?
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten sie ganz oder bis zu einem Jahresbetrag. Bleaching ist eine rein kosmetische Leistung und nur in wenigen Tarifen enthalten.
Was bedeutet der GOZ-Höchstsatz von 3,5-fach?
Zahnärzte rechnen private Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 ab. Rechnet der Zahnarzt über dem 3,5-fachen Satz ab, braucht er eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, einige auch darüber hinaus.
Zahlt die Versicherung auch Kieferorthopädie für Kinder?
Die Krankenkasse zahlt eine Zahnspange nur bei stärkeren Fehlstellungen (KIG 3 bis 5). Bei leichteren Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlen Eltern alles selbst. Kindertarife übernehmen hier je nach Tarif einen großen Teil.
Was ist eine Zahnstaffel?
Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung in den ersten Vertragsjahren, zum Beispiel auf einen festen Betrag im ersten und zweiten Jahr. Danach leistet der Tarif voll. Eine hohe Zahnstaffel ist besonders wichtig, wenn Sie in den ersten Jahren mit einer Behandlung rechnen.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?
Ja, viele aktuelle Tarife verzichten komplett auf die Wartezeit. Der Schutz gilt dann ab Versicherungsbeginn. Häufig ist die Leistung in den ersten Jahren aber durch eine Zahnstaffel begrenzt.
Kann ich mich mit fehlenden Zähnen noch versichern?
Ja, das ist bei vielen Tarifen möglich. Fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt sind, bleiben aber oft vom Schutz ausgenommen oder kosten einen Beitragszuschlag. Einige Tarife versichern eine begrenzte Zahl fehlender Zähne mit.
Zahlt die Versicherung eine Behandlung, die schon geplant ist?
In der Regel nicht. Behandlungen, die der Zahnarzt vor Vertragsbeginn bereits angeraten oder begonnen hat, sind meistens ausgeschlossen. Es gibt aber einzelne Sofort-Tarife, die auch laufende Behandlungen in begrenztem Umfang übernehmen. Wir prüfen gern für Sie, ob ein solcher Tarif passt.
Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?
Meist fragt der Versicherer nach fehlenden Zähnen, laufenden oder angeratenen Behandlungen und Parodontose. Manche Tarife kommen ganz ohne Gesundheitsfragen aus. Beantworten Sie alle Fragen vollständig und ehrlich, sonst kann der Versicherer später die Leistung verweigern.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Das hängt vor allem von Ihrem Alter und dem Leistungsumfang ab. Für 40-Jährige beginnen leistungsstarke Tarife mit 80 bis 90 % Erstattung bei rund 20 Euro im Monat. Ihren genauen Beitrag sehen Sie in unserem Tarifrechner.
Steigt der Beitrag mit dem Alter?
Bei vielen Tarifen steigt der Beitrag in festen Altersstufen, zum Beispiel ab 21, 31 oder 41 Jahren. Andere Tarife sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, dort bleibt der Beitrag stabiler. Wie Ihr Wunschtarif kalkuliert ist, sehen Sie in den Tarifdetails.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja, als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen. Bei den meisten Arbeitnehmern ist dieser Rahmen aber schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Ob sich ein Steuervorteil ergibt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Wie kann ich kündigen oder widerrufen?
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen können Sie den Vertrag ohne Gründe widerrufen. Alles dazu steht auf unserer Seite Widerrufsrecht. Danach können Sie meist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die genauen Fristen und eine mögliche Mindestlaufzeit stehen in den Bedingungen Ihres Tarifs.
Kann ich meine bestehende Zahnzusatzversicherung wechseln?
Ja, aber vergleichen Sie vorher genau. Beim neuen Versicherer gelten oft wieder eine Zahnstaffel und neue Gesundheitsfragen, und laufende Behandlungen sind nicht versichert. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue Antrag angenommen ist.
Kostet mich der Vergleich bei ZahnSelect etwas?
Nein. Vergleich und Beratung sind für Sie kostenlos. Unser Partner, der Versicherungsmakler, erhält eine Vergütung vom Versicherer, die bereits im Beitrag enthalten ist. Sie zahlen denselben Beitrag wie beim Abschluss direkt beim Versicherer.
Wie viele Tarife vergleicht ZahnSelect?
Unser Tarifrechner für die Zahnzusatzversicherung vergleicht 317 Tarife von 27 Versicherern. Sie sehen auf einen Blick Beitrag, Erstattung für Zahnersatz und Implantate, Wartezeit und unsere Bewertung im Tarifrechner. Mit unseren weiteren Rechnern, etwa für ambulante und stationäre Zusatzversicherungen, vergleichen Sie Angebote von über 50 Versicherern.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben nutzen wir nur für Ihren Vergleich, Ihre Beratung und, wenn Sie das möchten, für Ihren Antrag. Wir verkaufen Ihre Daten nicht. Alle Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Wie prüfen wir unsere Kundenbewertungen?
Bewertungen mit dem Hinweis „verifiziert“ stammen von Nutzern, die bei uns ein Angebot angefordert, sich beraten lassen oder einen Vertrag abgeschlossen haben. Nur sie erhalten von uns einen persönlichen Bewertungslink. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft.