Kronen, Brücken und Implantate werden für gesetzlich Versicherte ab 2027 teurer. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte. Ihr Eigenanteil steigt damit bei fast jeder Behandlung. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, kann sich den alten Zuschuss noch sichern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich genau ändert, wie viel mehr Sie zahlen und was Sie bis zum 31. Dezember 2026 tun sollten.

Zahnzusatzversicherung vergleichen ›

Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen festen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Er richtet sich nach der sogenannten Regelversorgung – also der einfachen, medizinisch ausreichenden Lösung für Ihren Befund, zum Beispiel eine Metallkrone oder eine einfache Brücke. Geregelt ist das in § 55 SGB V.

Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Versorgung, etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Alle Mehrkosten zahlen Sie selbst – oder Ihre Zahnzusatzversicherung.

Was ändert sich ab 2027?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Es senkt den Festzuschuss ab dem 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte – und zwar in allen Bonusstufen:

Bonusheftbis 31.12.2026ab 01.01.2027
Ohne Bonusheft60 %50 %
5 Jahre lückenlos70 %60 %
10 Jahre lückenlos75 %65 %

Prozentangaben bezogen auf die Kosten der Regelversorgung. Stand: Oktober 2026.

Damit fallen die Zuschüsse wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 zurück. Für die meisten gesetzlich Versicherten steigt der Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten.

Beispielrechnung: So viel mehr zahlen Sie

Wie stark sich die Kürzung auswirkt, zeigt ein vereinfachtes Beispiel. Angenommen sind eine Regelversorgung im Wert von 1.000 € und eine Keramikkrone, die tatsächlich 1.500 € kostet:

Wischen für alle Werte

Ohne Bonusheft 2026Ohne Bonusheft 202710 Jahre Bonusheft 202610 Jahre Bonusheft 2027
Rechnung Zahnarzt1.500 €1.500 €1.500 €1.500 €
Festzuschuss Kasse– 600 €– 500 €– 750 €– 650 €
Ihr Eigenanteil900 €1.000 €750 €850 €

Pro Behandlung zahlen Sie also 10 % der Regelversorgung mehr. Bei mehreren Kronen, einer Brücke oder einer Prothese summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro. Die Werte sind Beispiele – den genauen Festzuschuss für Ihren Befund finden Sie in Ihrem Heil- und Kostenplan.

Stichtag 31.12.2026: So sichern Sie sich den alten Zuschuss

Entscheidend ist nicht der Tag der Behandlung, sondern der Tag, an dem Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt. Wird er noch 2026 genehmigt, gilt der alte, höhere Festzuschuss – auch wenn die Krone erst im Frühjahr 2027 eingesetzt wird.

So gehen Sie vor:

  1. Zahnarzttermin vereinbaren: Lassen Sie anstehenden Zahnersatz jetzt prüfen.
  2. Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Darin stehen die geplanten Kosten und der Zuschuss der Kasse.
  3. Plan sofort bei der Krankenkasse einreichen: Die Bewilligung dauert oft einige Wochen.
  4. Gültigkeit beachten: Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Fragen Sie Ihre Kasse, bis wann die Behandlung beginnen muss.

Expertentipp: Warten Sie nicht bis Dezember. Zum Jahresende werden viele Heil- und Kostenpläne gleichzeitig eingereicht, und Praxen wie Krankenkassen brauchen Zeit. Wer im November einreicht, ist auf der sicheren Seite.

Härtefallregelung bei geringem Einkommen

Die Härtefallregelung bleibt erhalten. Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung weiterhin vollständig. Für 2026 gelten diese Grenzen:

HaushaltEinkommensgrenze 2026 (brutto/Monat)
Alleinstehend1.582,00 €
Mit einem Angehörigen2.175,25 €
Jeder weitere Angehörige+ 395,50 €

Angehörige sind Ehe- und Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder. Die Grenzen werden jährlich angepasst.

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, fällt in der Regel automatisch unter die Härtefallregelung. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, kann die gleitende Härtefallregelung einen erhöhten Zuschuss bringen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse – sprechen Sie das am besten schon in der Zahnarztpraxis an. Für hochwertigeren Zahnersatz über der Regelversorgung zahlen Sie auch als Härtefall selbst.

Das Bonusheft bleibt wichtig

Auch ab 2027 erhöht ein lückenlos geführtes Bonusheft den Festzuschuss um bis zu 15 Prozentpunkte. Gehen Sie deshalb weiterhin einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung und lassen Sie sich den Termin im Bonusheft eintragen.

Zahnzusatzversicherung: So schließen Sie die Lücke

Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten einen festen Prozentsatz der Rechnung inklusive Kassenleistung, zum Beispiel 90 %. Zahlt die Kasse weniger, gleicht ein solcher Tarif die Differenz bis zu seinem Prozentsatz aus. Ihr Eigenanteil bleibt dann trotz Kürzung gleich – innerhalb der Höchstbeträge des Tarifs. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Ratgeber Leistungen der Zahnzusatzversicherung.

Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nur für Behandlungen, die bei Abschluss noch nicht angeraten waren. Liegt Ihr Heil- und Kostenplan schon vor, hilft ein normaler Tarif für diese Behandlung nicht mehr. Für diesen Fall gibt es wenige Sofort-Tarife, zum Beispiel Zahnersatz Sofort von ERGO, der den Festzuschuss Ihrer Kasse verdoppelt – mit höherem Beitrag und begrenzter Leistung in den ersten Jahren. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung.

Sind Ihre Zähne gesund, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Abschluss: Viele Tarife haben keine Wartezeit, und künftige Behandlungen sind dann voll abgesichert. Welche Tarife ab dem ersten Tag leisten, lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Eigenanteil beim Zahnersatz senken

Vergleichen Sie jetzt 317 Tarife namhafter Versicherer – kostenlos und unverbindlich. Mit Bestpreis-Garantie und persönlicher Beratung durch unsere Experten.

317 Tarife vergleichen ›

Häufige Fragen zum Festzuschuss 2027

Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Krankenkasse 50 % der Regelversorgung ohne Bonusheft, 60 % mit 5 Jahren und 65 % mit 10 Jahren lückenlosem Bonusheft. Bis Ende 2026 sind es 60, 70 und 75 %.

Gilt der alte Zuschuss, wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet?

Ja, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt hat. Entscheidend ist das Datum der Bewilligung, nicht der Behandlung.

Wie viel mehr muss ich ab 2027 für Zahnersatz zahlen?

Pro Behandlung steigt Ihr Eigenanteil um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Bei einer Regelversorgung von 1.000 € sind das 100 € mehr.

Ändert sich etwas an der Härtefallregelung?

Nein. Liegt Ihr Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze, 2026 zum Beispiel 1.582 € im Monat für Alleinstehende, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung weiterhin vollständig. Die Grenzen werden jährlich angepasst.

Hilft eine Zahnzusatzversicherung gegen die Kürzung?

Ja. Viele Tarife erstatten einen Prozentsatz der Rechnung inklusive Kassenleistung und gleichen einen geringeren Kassenzuschuss aus. Bereits angeratene Behandlungen sind aber meist nicht versichert.

Unser Fazit

Ab 2027 zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz 10 Prozentpunkte weniger. Steht bei Ihnen eine Krone, Brücke oder ein Implantat an, lassen Sie den Heil- und Kostenplan möglichst noch im November erstellen und bewilligen – dann gilt der alte Zuschuss. Sind Ihre Zähne gesund, schützt eine Zahnzusatzversicherung Sie vor steigenden Eigenanteilen. Im Tarifrechner von ZahnSelect finden Sie den passenden Tarif in wenigen Minuten.

Jetzt Tarife vergleichen ›