Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung eigentlich – und wann zahlt sie nicht? Die Leistungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif stark. Wer die wichtigsten Bausteine kennt, kann Tarife viel besser vergleichen und erlebt beim Zahnarzt keine böse Überraschung. In diesem Ratgeber erklären wir alle Leistungsbereiche, wie die Erstattung berechnet wird und worauf Sie achten sollten.
Inhalt:
- Welche Leistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
- Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung
- Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung
- Kieferorthopädie
- So wird die Erstattung berechnet
- Zahnzusatzversicherung mit 100 % Erstattung
- Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
- Wann zahlt sie nicht?
- So reichen Sie eine Rechnung ein
- Häufige Fragen
Welche Leistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
Die Leistungen lassen sich in vier Bereiche einteilen. Nicht jeder Tarif enthält alle – beim Vergleich lohnt sich deshalb ein genauer Blick:
| Bereich | Typische Leistungen | Was die Kasse zahlt |
|---|---|---|
| Zahnersatz | Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Inlays | nur Festzuschuss für die Regelversorgung |
| Zahnbehandlung | hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Schienen | einfache Basisversorgung |
| Prophylaxe | professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung | Zahnreinigung in der Regel nicht |
| Kieferorthopädie | Zahnspangen, besonders bei Kindern | nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3 bis 5) |
Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
Zahnersatz ist der wichtigste und teuerste Bereich. Die Krankenkasse zahlt hier nur einen Festzuschuss für die einfachste Versorgung (Regelversorgung). Wählen Sie eine hochwertigere Lösung – etwa Keramik statt Metall oder ein Implantat statt einer Brücke –, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Gute Tarife erstatten 80 bis 100 % dieser Kosten, auch für Implantate und Knochenaufbau.
Ein Beispiel: Ein Implantat kostet 3.500 €, die Kasse zahlt 645 €. Ohne Zusatzversicherung bleiben 2.855 € Eigenanteil, mit 90 % Erstattung nur 285,50 €. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Implantate.
Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung
Zur Zahnbehandlung gehören zum Beispiel hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Die Kasse übernimmt hier eine Basisversorgung. Zusatzleistungen – etwa eine aufwendigere Wurzelbehandlung, wenn die Kasse den Zahn als nicht erhaltungswürdig einstuft, oder zusätzliche Verfahren bei Parodontitis – zahlen Sie ohne Zusatzversicherung selbst. Viele Tarife erstatten diese Leistungen zu 80 bis 100 %.
Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung kostet je nach Praxis etwa 50 bis 150 € pro Termin und wird von der Krankenkasse in der Regel nicht bezahlt. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen sie – je nach Tarif ein- oder zweimal im Jahr, ganz oder bis zu einem festen Betrag. Bei zwei Terminen im Jahr kann allein diese Leistung einen großen Teil des Beitrags ausgleichen.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie ist vor allem für Kinder wichtig. Die Kasse zahlt eine Zahnspange nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3 bis 5). Bei leichteren Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlen Eltern alles selbst. Gute Kindertarife leisten auch dann, meist bis zu einem festen Höchstbetrag. Für Erwachsene zahlen viele Tarife Kieferorthopädie nur nach einem Unfall. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kinder.
So wird die Erstattung berechnet
Ein Punkt, den viele übersehen: „90 % Erstattung“ ist nicht bei jedem Tarif dasselbe. Es gibt zwei übliche Berechnungsarten:
- Prozent der Gesamtrechnung (inklusive Kassenleistung): Versicherung und Kasse zahlen zusammen 90 % der Rechnung.
- Prozent des Eigenanteils: Die Versicherung zahlt 90 % von dem, was nach der Kassenleistung übrig bleibt.
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Krone kostet 1.000 €, die Kasse zahlt 300 €.
Wischen für die ganze Rechnung
| 90 % der Gesamtrechnung | 90 % des Eigenanteils | |
|---|---|---|
| Rechnung | 1.000 € | 1.000 € |
| Kassenleistung | −300 € | −300 € |
| Erstattung Versicherung | −600 € | −630 € |
| Ihr Eigenanteil | 100 € | 70 € |
Bei gleicher Prozentzahl kann die Erstattung also unterschiedlich hoch sein. Daneben gibt es Tarife, die nur den Festzuschuss der Kasse verdoppeln – sie sind günstig, leisten bei Implantaten aber oft deutlich weniger.
Expertentipp: Achten Sie auch darauf, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein Tarif erstattet. Gute Tarife zahlen bis zum Höchstsatz, manche auch darüber. Rechnet Ihr Zahnarzt höher ab als der Tarif erstattet, bleibt die Differenz bei Ihnen.
Zahnzusatzversicherung mit 100 % Erstattung
Tarife mit 100 % Erstattung übernehmen zusammen mit der Krankenkasse die gesamte Rechnung – Ihr Eigenanteil kann dann 0 € betragen. Ein Beispiel aus unserem Tarifrechner: Für eine 40-jährige Person kostet die Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100 rund 45,69 € im Monat, ein starker Tarif mit 90 % dagegen rund 21 bis 24 €.
Auch bei 100 % gelten Grenzen: die Zahnstaffel in den ersten Jahren, Höchstsätze der Gebührenordnung und Ausschlüsse für bereits angeratene Behandlungen. Für viele ist ein Tarif mit 90 % deshalb das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis. Was die Tarife kosten, lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Die Versicherung zahlt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
- Sie wurde erst nach Versicherungsbeginn angeraten und begonnen.
- Eine eventuelle Wartezeit ist abgelaufen – bei Tarifen ohne Wartezeit sofort.
- Die Leistung liegt im Rahmen der Zahnstaffel und der Tarifbedingungen.
- Ihre Angaben im Antrag waren vollständig und richtig.
Unfälle sind in vielen Tarifen sofort und ohne Zahnstaffel versichert. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.
Wann zahlt sie nicht?
| Fall | Warum keine Leistung? |
|---|---|
| Behandlung war schon angeraten oder begonnen | Bereits bekannte Behandlungen sind bei normalen Tarifen ausgeschlossen. |
| Fehlende Zähne bei Abschluss | Nur versichert, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt. |
| Wartezeit läuft noch | Leistung erst nach Ablauf (außer bei Unfall oder Tarif ohne Wartezeit). |
| Zahnstaffel ausgeschöpft | In den ersten Jahren gilt ein Höchstbetrag. |
| Rein kosmetische Behandlung | Bleaching oder Veneers ohne medizinischen Grund sind meist ausgeschlossen. |
| Falsche Angaben im Antrag | Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. |
Warum bereits angeratene Behandlungen ausgeschlossen sind und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung. Bei fehlenden Zähnen hilft der Ratgeber Zahnzusatzversicherung mit fehlenden Zähnen.
So reichen Sie eine Rechnung ein
- Heil- und Kostenplan prüfen: Bei größeren Behandlungen erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Viele Versicherer prüfen ihn vorab kostenlos – so wissen Sie vorher, was erstattet wird.
- Behandlung durchführen: Die Krankenkasse zahlt ihren Anteil direkt an den Zahnarzt.
- Rechnung einreichen: Sie erhalten die Rechnung über den Eigenanteil und reichen sie beim Versicherer ein – meist per App, Online-Portal oder Post.
- Erstattung erhalten: Der Versicherer überweist die Erstattung auf Ihr Konto.
Tarife nach Leistung vergleichen
Vergleichen Sie 317 Tarife namhafter Versicherer nach Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie – kostenlos und unverbindlich. Mit Bestpreis-Garantie: Bei uns zahlen Sie nie mehr als direkt beim Versicherer.
317 Tarife vergleichen ›Häufige Fragen zu den Leistungen
Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
Je nach Tarif Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate, Zahnbehandlungen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen, die professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Zahnzusatzversicherung übernimmt 100 Prozent?
Einige Tarife erstatten zusammen mit der Krankenkasse 100 % der Rechnung, zum Beispiel die Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100. Diese Tarife kosten etwa doppelt so viel wie Tarife mit 90 % Erstattung.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, erst nach Versicherungsbeginn angeraten wurde, eine eventuelle Wartezeit abgelaufen ist und die Leistung im Rahmen der Zahnstaffel liegt.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Vor allem bei bereits angeratenen oder begonnenen Behandlungen, bei nicht mitversicherten fehlenden Zähnen, während einer Wartezeit, über der Zahnstaffel und bei rein kosmetischen Behandlungen.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Zahnreinigung?
Viele Tarife ja – je nach Tarif ein- oder zweimal im Jahr, ganz oder bis zu einem festen Betrag pro Jahr.
Was bedeutet „90 % Erstattung“?
Das hängt vom Tarif ab: Entweder zahlen Versicherung und Kasse zusammen 90 % der Gesamtrechnung, oder die Versicherung zahlt 90 % des Eigenanteils nach der Kassenleistung. Die zweite Variante ist bei gleicher Prozentzahl meist besser.
Unser Fazit
Eine Zahnzusatzversicherung kann Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnreinigung und Kieferorthopädie abdecken – entscheidend ist der Tarif. Achten Sie nicht nur auf die Prozentzahl, sondern auch darauf, wie die Erstattung berechnet wird, bis zu welchem GOZ-Satz der Tarif zahlt und welche Zahnstaffel gilt. Und schließen Sie ab, bevor eine Behandlung angeraten wird. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich von ZahnSelect sehen Sie die Leistungen aller Tarife auf einen Blick.
Meinen Beitrag berechnen ›

