Kronen, Brücken und Implantate werden für gesetzlich Versicherte ab 2027 teurer. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte. Ihr Eigenanteil steigt damit bei fast jeder Behandlung. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, kann sich den alten Zuschuss noch sichern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich genau ändert, wie viel mehr Sie zahlen und was Sie bis zum 31. Dezember 2026 tun sollten.

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Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen festen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Er richtet sich nach der sogenannten Regelversorgung – also der einfachen, medizinisch ausreichenden Lösung für Ihren Befund, zum Beispiel eine Metallkrone oder eine einfache Brücke. Geregelt ist das in § 55 SGB V.

Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Versorgung, etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Alle Mehrkosten zahlen Sie selbst – oder Ihre Zahnzusatzversicherung.

Festzuschuss 2026 und 2027 im Vergleich

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Es senkt den Festzuschuss ab dem 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte – und zwar in allen Bonusstufen:

Bonusheftbis 31.12.2026ab 01.01.2027
Ohne Bonusheft60 %50 %
5 Jahre lückenlos70 %60 %
10 Jahre lückenlos75 %65 %

Prozentangaben bezogen auf die Kosten der Regelversorgung. Stand: Oktober 2026.

Damit fallen die Zuschüsse wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 zurück. Für die meisten gesetzlich Versicherten steigt der Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten.

Stichtag: Was gilt bei Bewilligung vor dem 1. Januar 2027?

Für Festzuschüsse, die noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, gelten die alten Sätze. Entscheidend ist damit in der Regel nicht der Tag der Behandlung, sondern der Tag, an dem Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt. Wird er noch 2026 genehmigt, gilt der alte, höhere Festzuschuss – auch wenn die Krone erst im Frühjahr 2027 eingesetzt wird.

Einzelne Quellen beschreiben die Übergangsregel unterschiedlich. Fragen Sie deshalb im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach, welches Datum bei Ihnen zählt – und reichen Sie Ihren Heil- und Kostenplan so früh wie möglich ein. Wie das abläuft, lesen Sie unten im Abschnitt Heil- und Kostenplan: Ablauf und Fristen.

Expertentipp: Warten Sie nicht bis Dezember. Zum Jahresende werden viele Heil- und Kostenpläne gleichzeitig eingereicht, und Praxen wie Krankenkassen brauchen Zeit. Wer im November einreicht, ist auf der sicheren Seite.

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Rechenbeispiel: Krone und Brücke 2026 und 2027

Wie stark sich die Kürzung auswirkt, zeigen zwei vereinfachte Beispiele. Beispiel 1: Eine Krone mit einer Regelversorgung im Wert von 1.000 €. Sie entscheiden sich für eine Keramikkrone, die tatsächlich 1.500 € kostet:

Wischen für alle Werte

KroneOhne Bonusheft 2026Ohne Bonusheft 202710 Jahre Bonusheft 202610 Jahre Bonusheft 2027
Rechnung Zahnarzt1.500 €1.500 €1.500 €1.500 €
Festzuschuss Kasse– 600 €– 500 €– 750 €– 650 €
Ihr Eigenanteil900 €1.000 €750 €850 €

Beispiel 2: Eine Brücke, die eine Zahnlücke schließt. Die Regelversorgung hat einen Wert von 1.200 €, die gewählte vollverblendete Brücke kostet 2.000 €:

Wischen für alle Werte

BrückeOhne Bonusheft 2026Ohne Bonusheft 202710 Jahre Bonusheft 202610 Jahre Bonusheft 2027
Rechnung Zahnarzt2.000 €2.000 €2.000 €2.000 €
Festzuschuss Kasse– 720 €– 600 €– 900 €– 780 €
Ihr Eigenanteil1.280 €1.400 €1.100 €1.220 €

Pro Behandlung zahlen Sie also 10 % der Regelversorgung mehr – bei der Brücke im Beispiel 120 €. Bei mehreren Kronen, einer größeren Brücke oder einer Prothese summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro. Die Werte sind Beispiele – den genauen Festzuschuss für Ihren Befund finden Sie in Ihrem Heil- und Kostenplan.

Bonusheft: So steigt der Zuschuss

Auch ab 2027 erhöht ein lückenlos geführtes Bonusheft den Festzuschuss: um 10 Prozentpunkte nach 5 Jahren und um 15 Prozentpunkte nach 10 Jahren. Gehen Sie deshalb weiterhin einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung und lassen Sie sich den Termin im Bonusheft eintragen. Maßgeblich sind die Jahre vor der Erstellung Ihres Heil- und Kostenplans.

Härtefallregelung: 100 % bleiben

Die Härtefallregelung bleibt erhalten. Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung weiterhin vollständig. Für 2026 gelten diese Grenzen:

HaushaltEinkommensgrenze 2026 (brutto/Monat)
Alleinstehend1.582,00 €
Mit einem Angehörigen2.175,25 €
Jeder weitere Angehörige+ 395,50 €

Angehörige sind Ehe- und Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder. Die Grenzen werden jährlich angepasst.

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, fällt in der Regel automatisch unter die Härtefallregelung. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, kann die gleitende Härtefallregelung einen erhöhten Zuschuss bringen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse – sprechen Sie das am besten schon in der Zahnarztpraxis an. Für hochwertigeren Zahnersatz über der Regelversorgung zahlen Sie auch als Härtefall selbst.

Was zahlt die Kasse bei Krone, Brücke, Implantat und Prothese?

Der Festzuschuss richtet sich immer nach dem Befund – nicht nach der Versorgung, die Sie wählen. Wählen Sie eine hochwertigere Lösung, bekommen Sie denselben Zuschuss wie für die Regelversorgung. Die Differenz zahlen Sie selbst:

Wischen für alle Werte

VersorgungRegelversorgung (Beispiel)Hochwertige AlternativeWas die Kasse zahlt
KroneMetallkrone, im sichtbaren Bereich verblendetVollkeramikkroneFestzuschuss für die Krone
BrückeMetallbrücke, im sichtbaren Bereich verblendetVollkeramikbrückeFestzuschuss für die Brücke
ImplantatBrücke oder ProtheseImplantat mit KroneFestzuschuss wie für die Regelversorgung
ProtheseEinfache Teil- oder VollprotheseTeleskop- oder implantatgetragene ProtheseFestzuschuss für die Prothese

Gerade bei Implantaten und hochwertigen Prothesen ist der Eigenanteil deshalb besonders hoch – und steigt ab 2027 zusätzlich. Wie viel ein Implantat kostet und was eine Zusatzversicherung dabei übernimmt, lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung Implantate.

Heil- und Kostenplan: Ablauf und Fristen

Bevor Zahnersatz eingesetzt wird, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Darin stehen Befund, geplante Versorgung, voraussichtliche Kosten und der Festzuschuss Ihrer Kasse. So läuft es ab:

  1. Untersuchung: Ihr Zahnarzt stellt den Befund fest und bespricht mit Ihnen die möglichen Versorgungen.
  2. Heil- und Kostenplan: Die Praxis erstellt den Plan – heute meist digital – und übermittelt ihn an Ihre Krankenkasse.
  3. Prüfung und Bewilligung: Die Kasse prüft den Plan, bei Bedarf mit einem Gutachter, und bewilligt den Festzuschuss. Das kann einige Wochen dauern.
  4. Gültigkeit: Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt meist 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Behandlung durchgeführt werden – fragen Sie Ihre Kasse nach der genauen Frist.
  5. Zusatzversicherung: Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, reichen Sie den Plan vor der Behandlung auch dort ein. So wissen Sie vorher, wie viel der Tarif übernimmt.

Für den Stichtag heißt das: Lassen Sie anstehenden Zahnersatz jetzt prüfen und den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen. Ist die Behandlung erst in einigen Monaten geplant, achten Sie darauf, dass sie innerhalb der Gültigkeit stattfindet.

Eigenanteil absichern: Zahnzusatzversicherung nach der Kürzung

Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten einen festen Prozentsatz der Rechnung inklusive Kassenleistung, zum Beispiel 90 %. Zahlt die Kasse weniger, gleicht ein solcher Tarif die Differenz bis zu seinem Prozentsatz aus. Ihr Eigenanteil bleibt dann trotz Kürzung gleich – innerhalb der Höchstbeträge des Tarifs. Was eine Zahnzusatzversicherung alles leistet, lesen Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung.

Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nur für Behandlungen, die bei Abschluss noch nicht angeraten waren. Liegt Ihr Heil- und Kostenplan schon vor, hilft ein normaler Tarif für diese Behandlung nicht mehr. Für diesen Fall gibt es wenige Sofort-Tarife, zum Beispiel Zahnersatz Sofort von ERGO, der den Festzuschuss Ihrer Kasse verdoppelt – mit höherem Beitrag und begrenzter Leistung in den ersten Jahren. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung.

Sind Ihre Zähne gesund, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Abschluss: Viele Tarife haben keine Wartezeit, und künftige Behandlungen sind dann voll abgesichert. Welche Tarife ab dem ersten Tag leisten, lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Gerade mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnersatz – mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ab 50. Ob sich der Abschluss für Sie rechnet, erfahren Sie im Ratgeber Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

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Häufige Fragen zum Festzuschuss

Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Krankenkasse 50 % der Regelversorgung ohne Bonusheft, 60 % mit 5 Jahren und 65 % mit 10 Jahren lückenlosem Bonusheft. Bis Ende 2026 sind es 60, 70 und 75 %.

Gilt der alte Zuschuss, wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet?

In der Regel ja, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt hat. Maßgeblich ist dann das Datum der Bewilligung, nicht der Behandlung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.

Wie viel mehr muss ich ab 2027 für Zahnersatz zahlen?

Pro Behandlung steigt Ihr Eigenanteil um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Bei einer Regelversorgung von 1.000 € sind das 100 € mehr.

Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?

Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt meist 6 Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Behandlung stattfinden. Die genaue Frist nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Ändert sich etwas an der Härtefallregelung?

Nein. Liegt Ihr Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze, 2026 zum Beispiel 1.582 € im Monat für Alleinstehende, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung weiterhin vollständig. Die Grenzen werden jährlich angepasst.

Hilft eine Zahnzusatzversicherung gegen die Kürzung?

Ja. Viele Tarife erstatten einen Prozentsatz der Rechnung inklusive Kassenleistung und gleichen einen geringeren Kassenzuschuss aus. Bereits angeratene Behandlungen sind aber meist nicht versichert.

Unser Fazit

Ab 2027 zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz 10 Prozentpunkte weniger. Steht bei Ihnen eine Krone, Brücke oder ein Implantat an, lassen Sie den Heil- und Kostenplan möglichst noch im November erstellen und bewilligen – dann gilt in der Regel der alte Zuschuss. Sind Ihre Zähne gesund, schützt eine Zahnzusatzversicherung Sie vor steigenden Eigenanteilen. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich von ZahnSelect finden Sie den passenden Tarif in wenigen Minuten.

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